Nebenkosten bei Pachtverträgen

Immobilien Real Estate Obermüller

Nebenkosten bei Pachtverträgen

  1. Vergebührung des Pachtvertrages (§ 33 TP 5 GebGes):
    1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttopachtzinses.
  2. Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters
  3. Vermittlungsprovision
    a) Pachtverhältnisse insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft
    Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist.Bei unbestimmter Pachtdauer 5 % des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses.Bei bestimmter Pachtdauer

    • bis zu 6 Jahren5 %
    • bis zu 12 Jahren4 %
    • bis zu 24 Jahren3 %
    • über 24 Jahre2 %
      jeweils plus 20 % USt.

    Für die Vermittlung von Zugehör darf zusätzlich jeweils eine Provision von 3 % des Gegenwertes plus 20 % USt. vereinbart werden.

    b) Unternehmenspacht
    Bei unbestimmter Pachtdauer 3-facher monatlicher Pachtzins.

    Bei bestimmter Pachtdauer

    • bis zu 5 Jahren5 %
    • bis zu 10 Jahren4 %
    • über 10 Jahre3 %
      jeweils plus 20 % USt.

    Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegenständen darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5 % des vom Pächter hierfür geleisteten Betrages vereinbart werden.