Nebenkosten bei Kaufverträgen

Immobilien Real Estate Obermüller

Nebenkosten bei Kaufverträgen

  1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5 %
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 %
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
  5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  6. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber:
    Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
  7. Allfällige Anliegerleistungen
    laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.
  8. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
    1. bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
      1. Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
      2. Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
        begründet wird
      3. Unternehmen aller Art
      4. Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
        bei einem Wert
        bis EUR 36.336,42: je 4 %
        von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50: EUR 1.453,46 *
        ab EUR 48.448,51: je 3 %
    2. bei Optionen
      1. 50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten
        angerechnet werden.

* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVÖ