Nebenkosten bei Kaufverträgen
- Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5 %
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) - Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 %
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
- Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. - Allfällige Anliegerleistungen
laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc. - Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
- bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird - Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert
bis EUR 36.336,42: je 4 %
von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50: EUR 1.453,46 *
ab EUR 48.448,51: je 3 %
- bei Optionen
- 50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten
angerechnet werden.
- 50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten
- bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVÖ